ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung und den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen aus den USA

Berlin Motors USC GmbH ist nicht die Eigentümerin des Kaufgegenstands. Sie ist nicht Verkäuferin, sondern allein mit der Vermittlung des Kaufvertrages beauftragt. Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen dem Käufer/Besteller und dem Eigentümer des Fahrzeugs in den USA zustande.
Namens des Verkäufers wird der Besteller/Käufer auf die nachfolgenden Geschäftsbedingungen als Bestandteil des zu schließenden Kaufvertrages hingewiesen.

§1.Vertragsschluss:
Bei einem Auftrag zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs aus den USA ist der Käufer/Besteller an die Bestellung gebunden. wenn der Kaufvertrag / Beschaffungsauftrag Innerhalb einer Frist von 14 Tagen durch den Verkäufer aus den USA bestätigt wird. Der Käufer/Besteller wird jedoch unverzüglich unterrichtet. wenn eine Beschaffung des bestellten Fahrzeugs ausnahmsweise Im Einzelfall nicht möglich sein sollte.

§2.Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers/Bestellers:
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers/Bestellers aus dem Kaufvertrag/Beschaffungsauftrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

§3.Zahlung des Kaufpreises:
a. Der Käufer/Besteller leistet bei Abschluss des Kaufvertrages/ Bestellauftrags eine Anzahlung in Höhe von % des voraussichtlichen Kaufpreises in den USA. Weitere Vorauszahlungen sind dann zu leisten. wenn diese Kosten entstehen, z.B Frachtkosten und Zoll bei Eintreffen des Fahrzeugs Im europäischen Bestimmungshafen. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises zuzüglich sämtlicher Nebenkosten.

b. Dem Käufer/Besteller steht es frei, ob er die Anzahlung auf den voraussichtlichen Kaufpreis in EURO oder US-Dollar leistet. Bei einer Anzahlung in EURO wird der Betrag zum Tageskurs konvertiert. Das Währungsrisiko trägt der Käufer/Besteller.

c. Gegen Ansprüche des Verkäufers ist eine Aufrechung nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Käufers/Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer/Besteller nur geltend machen. soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag/Beschaffungsauftrag beruht.

d. Bei Zahlungsverzug des Käufers/Bestellers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. nachdem er dem Käufer/Besteller erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung vom Kaufvertrag zurücktreten werde.

§4.Lieferung und Lieferungsverzug:
a. Da Fahrzeuge regelmäßig aufgrund der Kundenwünsche in den USA beschafft werden, können Liefertermine erst nach Ausstellung der Frachtavis der amerikanischen Spedition genannt werden; diese Termine sind stets unverbindlich.
Will der Käufer/Besteller wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. muss er dem Verkäufer nach Ablauf des versäumten Liefertermins eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer/Besteller Anspruch auf Schadenersatz statt Leistung beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, Sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung des Verkäufers Ist vollständig ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

b.Frachtversicherungen sind grundsätzlich Bestandteil von Preisfestsetzungen im Kaufvertrag/Beschaffungsauftrag. Eine entsprechende Beratung erfolgt auf Wunsch des Käufers/Bestellers durch Berlin Motors USC GmbH.Der Käufer/Besteller wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass sich die abzuschließende Transportversicherung nur auf Schäden während des Seetransports bezieht. Für einen etwaigen Landtransport zum Ausgangshafen in den USA tritt nur die Transportversicherung des jeweiligen Spediteurs in den USA in Kraft. Transporteure / Speditionen in den USA sind mit US$750.000 gegen Transportschäden versichert. Mit ins Fahrzeug gelegte Teile oder lose Teile am Fahrzeug sind von der Transportversicherung ausgeschlossen. Bei offenen Transporten sind Schäden durch Steinschlag sowie Witterungsbedingte Schäden ausgeschlossen.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. verschieben die vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten. kann der Käufer/Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

§5.Abnahme:
Der Käufer/Besteller Ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

§6.Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages/ Beschaffungsvertrages  zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer /Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer/Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers/Bestellers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet. wenn der Käufer/Besteller sämtliche mit dem Hauptgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen endgültig erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 11(Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer/Besteller über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§7.Sachmängelhaftung:
a.)Ansprüche des Käufers/Bestellers wegen Sachmängeln verjähren in 1 Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer/Besteller Ist der Käufer/Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts. ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. In jedem Falle ausgeschlossen für das sog. .Numbers Matching". Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
b.)Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt das Folgende:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer/Besteller beim Verkäufer, seinem Agenten in Berlin geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer/Besteller eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig kann sich der Käufer/Besteller mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen Kfz-Meisterbetrieb wenden. Wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km von Berlin entfernt befindet.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer/Besteller bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

§8.Haftungsbeschränkungen:
a.Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen. der leicht fahrlässig verursacht wurde. so haftet der Verkäufer beschränkt.
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer/Besteller für den betreffenden Sachverhalt abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers/Bestellers. z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden.

b.Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

c.Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§9.Gerichtsstand:
a.Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
b.Der gleiche Gerichtsstand gilt. wenn der Käufer/Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand .

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